Fahrmarken (VAG)


Alle Informationen zur Fahrtkostenerstattung sowie den Antrag finden Sie hier.

Die Bestätigung der Schule erfolgt jetzt durch eine einfache Schulbesuchsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate, keine Auflistung der Fehlzeiten notwendig) oder alternativ zum Schuljahresende durch ein aktuelles Zeugnis (Leistungen ggfs. abdecken).

Online-Erfassung


Über folgende Links finden Sie den Online-Erfassungsbogen für Schülerinnen und Schüler aus …

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auch auf den entsprechenden Internetseiten der Schülerbeförderung Nürnberg und der Schülerbeförderung Fürth.

Dokumente und allgemeine Informationen