Fahrmarken (VAG)
Fahrtkostenerstattung und Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges
Alle Informationen zur Fahrtkostenerstattung sowie den Antrag finden Sie hier.
Die Bestätigung der Schule erfolgt jetzt durch eine einfache Schulbesuchsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate, keine Auflistung der Fehlzeiten notwendig) oder alternativ zum Schuljahresende durch ein aktuelles Zeugnis (Leistungen ggfs. abdecken).
Online-Erfassung
Über folgende Links finden Sie den Online-Erfassungsbogen für Schülerinnen und Schüler aus …
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auch auf den entsprechenden Internetseiten der Schülerbeförderung Nürnberg und der
Schülerbeförderung Fürth.