Anmeldung und Übertritt


Informationsabend


Wenn Sie Ihr Kind in eine 5. Klasse des HSG anmelden möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Informationsabends am

Uns ist es wichtig, Sie an diesem Tag eingehend über unsere Schule zu informieren.

Anfahrt


Parkmöglichkeiten stehen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung, daher empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Direkt vor unserem Schulhaus liegt die Haltestelle Maxfeld, die Sie mit der U-Bahn-Linie U3 sowie den Buslinien 37, 46 und 47 erreichen.

Anmeldeverfahren


01

Online-Anmeldung

(ca. 2 Wochen vor der persönlichen Anmeldung)

Über das Formular auf unserer Homepage melden Sie Ihr Kind bitte in diesem Zeitraum an.

02

Persönliche Anmeldung

Am Hauptanmeldetag, dem 06. Mai 2025, erfolgt die persönliche Anmeldung für die Aufnahme in die 5. Klasse zum Schuljahr 2025/26.

Zu diesem Termin bringen Sie bitte alle Unterlagen Ihres Kindes mit.

03

Rückmeldung

Kurz nach dem Hauptanmeldetag erhalten Sie eine Benachrichtigung, wenn ihr Kind nicht am Hans-Sachs-Gymnasium aufgenommen werden kann.

Dies erfolgt nach Möglichkeit per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse im Online-Formular.

04

Im Fall einer Ablehnung

Mit der Ablehnung erhalten Sie zusätzlich ein Schreiben mit bis zu zwei Alternativgymnasien in zumutbarer Entfernung und/oder mit der entsprechenden Ausbildungsrichtung.

Zudem sind weitere Gymnasien aufgelistet, die grundsätzlich aufnahmebereit sind. An diesen Schulen ist die Aufnahme Ihres Kindes aufgrund freier Kapazitäten sichergestellt.

Aus den aufgeführten Gymnasien wählen Sie eines aus und melden Ihr Kind dort möglichst umgehend persönlich unter Vorlage des Schreibens an. Die Unterlagen werden entsprechend weitergeleitet.

Informationen zur Anmeldung


und zum Übertritt

Bei der An­meld­ung für das neue Schuljahr er­ge­ben sich in der Re­gel ein­ige Fra­gen, auf die Sie untenstehend Antwort finden können.

Wann ist der Anmeldezeitraum für die neue fünfte Jahrgangsstufe?

Hauptanmeldetag ist Dienstag, der 06. Mai 2025, mit langen Büroöffnungszeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr. Hier erfolgt die persönliche Anmeldung.

Zuvor müssen Sie sich online über ein Formular auf unserer Homepage anmelden, damit die Daten Ihres Kindes bei der persönlichen Hauptanmeldung bereits vorliegen.

Was muss zur Anmeldung mitgebracht werden?
  • Das Übertrittszeugnis im Original. Das Übertrittszeugnis verbleibt im HSG.
  • Die Geburtsurkunde – eine Kopie ist ausreichend
  • Den Nachweis der Staatsangehörigkeit bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft
  • Ggf. den gerichtlichen Nachweis des alleinigen Sorgerechts bzw. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes
  • Ggf. den Nachweis der aktuellen Aufenthaltsberechtigung
  • Den Impfnachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes
  • Ggf. den Nachweis über eine Lese-Rechtschreib-Störung (LRS), isolierte Rechtschreibstörung oder isolierte Lesestörung (wichtig auch für den Besuch des Probeunterrichts)
  • Die folgenden Einwilligungserklärungen – bitte jeweils ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben mitbringen:
    Datenschutz, Datenschutz (Notfallliste), Office 365

Bei Interesse am offenen Ganztagesangebot finden Sie hier alle wichtigen Informationen. Bringen Sie dann bitte auch die beiden Formulare Anmeldeformular (OGTS) sowie Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht (OGTS) ausgefüllt und unterschrieben zur persönlichen Anmeldung mit.

Dürfen Wünsche geäußert werden, mit wem das Kind in eine Klasse kommt?

Ja, aber es kann jeweils nur ein Name genannt werden und der Wunsch wird nur berücksichtigt, wenn das genannte Kind auf seiner bzw. ihrer Anmeldung ebenfalls den Namen Ihres Kindes einträgt.

Wie beeinflusst der systematische bilinguale Zug den Unterricht und welche Ausbildungsrichtungen bzw. Fremdsprachen kann mein Kind wählen?

Informieren Sie sich hier über den bilingualen Fachunterricht, unsere Ausbildungsrichtungen (NTG und SG) sowie mögliche Fremdsprachenfolgen.

Welche Wahlkurse und Arbeitsgemeinschaften werden am HSG angeboten?

Ein guter Anhaltspunkt ist das diesjährige Wahlkursangebot, auch wenn sich zu Beginn des nächsten Schuljahres noch Änderungen ergeben können. Kurz nach den Sommerferien hat Ihr Kind die Möglichkeit sich für die aktuellen Wahlkurse anzumelden.

Erhalten die Schülerinnen und Schüler Fahrkarten?

Alle Schülerinnen und Schüler unseres Gymnasiums haben einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs, sofern die folgenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung wird besucht (beim sprachlichen Zweig ist nur die erste Fremdsprache maßgeblich) und
  • der Schulweg, der dem kürzesten Fußweg von der Wohnadresse zur Schule entspricht, ist in eine Richtung länger als 3 km.

Nähere Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs für die Jahrgangsstufen 5 – 10 am Gymnasium erhalten Sie hier auf den Webseiten der Stadt Nürnberg.

Der Antrag ist (nur) online möglich. Alle Informationen zur Fahrtkostenerstattung sowie den Antrag finden Sie auch auf unserer Homepage unter VAG Fahrmarken.

Die Bestätigung der Schule erfolgt durch eine einfache Schulbesuchsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate, keine Auflistung der Fehlzeiten notwendig) oder alternativ zum Schuljahresende durch ein aktuelles Zeugnis (Leistungen ggfs. abdecken).

Ist es möglich, Mittagessen in der Mensa zu bestellen?

Ja, die Mensa des HSG ist von Montag bis Freitag geöffnet. Für Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule ist das Mittagessen des Caterers in der Mensa als Teil des pädagogischen Konzepts verpflichtend.

Essensbestellungen sind bis 09:00 Uhr am Vortag per Internet bzw. i-NET-menue-App (verfügbar für Android und iOS) möglich. Die Bestellung für Montag muss bereits am Freitag der Vorwoche bis 09:00 Uhr getätigt werden. Bis 08:15 Uhr ist eine Stornierung möglich.

Vor der ersten Bestellung müssen Sie für Ihr Kind ein Konto einrichten. Nähere Informationen finden Sie hier. Fragen zu Mensa und Bestellungen beantwortet Frau Steinlein.

Haben Sie weitere Fragen?

In unserem HSG-ABC finden Sie (fast) alles Wissenswerte zur unserem Schulbetrieb in alphabetischer Reihenfolge.

Übergangsmanagement


Unser Übergangsmanagement in der 5. Klasse soll den Grundschülerinnen und Grundschülern den Übertritt auf das Gymnasium erleichtern.
Das Programm beruht auf elf Säulen (Stand: 24.09.2024).

In den ersten Wochen nach Schulstart im September und Oktober

1. Säule:
Durch die Tutorinnen und Tutoren in kleinen Gruppen erweiterte Schulhausbegehung mit Benimmregeln
verantwortlich: in Absprache 1. oder 2. Klassenleitung

2. Säule:
Gesprächsregeln zum respektvollen Umgang miteinander formulieren
verantwortlich: in Absprache 1. oder 2. Klassenleitung

3. Säule:
Streitschlichtung am HSG kennenlernen
verantwortlich: in Absprache 1. oder 2. Klassenleitung zusammen mit dem Streitschlichterteam

4. Säule:
Übergangsmanagement mit Hilfe der Unterlagen von Herrn Häusler, ehemaliger Studienreferendar am HSG
verantwortlich: in Absprache 1. oder 2. Klassenleitung

5. Säule:
im Rahmen von „Lernen lernen“: Bausteine „Arbeitsplatz gestalten und Ranzen packen“ und „Hausaufgaben- und Nachmittagsgestaltung vornehmen“
verantwortlich: in Absprache Mathematik- oder NUT-Lehrkraft

6. Säule:
Klassensprecherin und Klassensprecher wählen
verantwortlich: in Absprache 1. oder 2. Klassenleitung

In den Wochen nach den Herbstferien

7. Säule:
im Rahmen von „Lernen lernen“: Baustein „Lerntyp bestimmen“
verantwortlich: Deutschlehrkraft

8. Säule:
im Rahmen von „Lernen lernen“: Bausteine „Schulaufgaben vorbereiten“ und „Verhalten in Schulaufgaben einüben“
verantwortlich: Englischlehrkraft

9. Säule:
im Rahmen von „Lernen lernen“: „die eigene Stresskompetenz erhöhen“
verantwortlich: Schulpsychologinnen

10. Säule:
im Rahmen des Sportunterrichts: die eigenen sozialen und kommunikativen Kompetenzen erhöhen (insgesamt drei Module in der ganzen Klasse, also koedukativ)
verantwortlich: Sportlehrkräfte

Zum Ende des ersten Halbjahres im Februar

11. Säule:
durch die Tutorinnen und Tutoren Einführung in die Medienkompetenz
verantwortlich: Schulpsychologinnen und Unterstufenbetreuerin

Zusätzlich führen die Deutschlehrkräfte in den Wochen nach den Pfingstferien die Klassen in die Methode des Klassenrates ein. Das Instrument des Klassenrates kann dann von den Klassen der sechsten bis einschließlich der zehnten Jahrgangsstufe (bei Bedarf) genutzt werden.