Ethik


Der Ethikunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die nicht am konfessionellen oder islamischen Religionsunterricht teilnehmen, ein verpflichtendes Ersatzfach. Am Hans-Sachs-Gymnasium wird Ethik ab der 5. Jahrgangsstufe klassenübergreifend unterrichtet. In der Mittelstufe findet der Unterricht in der Regel in zwei parallelen Schienen statt, in der Oberstufe werden üblicherweise zwei Kurse bis zum Abitur eingerichtet.

Unterricht


Der Ethikunterricht orientiert sich an den grundlegenden Wertvorstellungen der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt stehen die Achtung der Menschenwürde, die Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln sowie die Bereitschaft zu Toleranz, Dialog und Mitgestaltung in einer pluralen Gesellschaft. Gemäß LehrplanPLUS verfolgt der Ethikunterricht das Ziel, Schülerinnen und Schüler zu werteinsichtigem Urteilen und Handeln zu befähigen. Sie sollen lernen, ethische Fragestellungen sachlich fundiert, reflektiert und begründet zu beurteilen und ihre eigenen Standpunkte argumentativ zu vertreten.

Lernbereiche des Fachs Ethik

Der LehrplanPLUS strukturiert den Ethikunterricht in vier zentrale Gegenstandsbereiche, die in allen Jahrgangsstufen altersangemessen aufgegriffen und vertieft werden:

  • Menschsein
  • Zusammenleben
  • Religion und Kultur
  • Die moderne Welt

Diese Lernbereiche ermöglichen die Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen von Identität, Verantwortung, Gerechtigkeit, Sinn, kultureller Vielfalt sowie mit aktuellen Herausforderungen etwa aus den Bereichen Medien, Technik, Umwelt, Medizin oder Wirtschaft.

Der Fachlehrplan findet sich hier: LehrplanPLUS – Gymnasium – Ethik – Fachlehrpläne.

Kompetenzorientierung im Ethikunterricht

Der Ethikunterricht ist konsequent kompetenzorientiert angelegt. Der LehrplanPLUS unterscheidet vier prozessbezogene Kompetenzbereiche, die im Unterricht eng miteinander verknüpft werden:

  • Erkennen und verstehen
  • Überlegen und urteilen
  • Einfühlen und Anteil nehmen
  • Ethisch handeln und kommunizieren

Diese Kompetenzen befähigen die Schülerinnen und Schüler, komplexe ethische Fragestellungen zu analysieren, unterschiedliche Perspektiven nachzuvollziehen, begründete Urteile zu fällen und diese respektvoll im Gespräch zu vertreten. Ethik trägt damit wesentlich zur Persönlichkeitsbildung und zur Entwicklung demokratischer Handlungskompetenz bei.

Vernetztes Lernen und Fächerverbindung


Ethik ist ein ausdrücklich fächerverbindendes Fach. Der LehrplanPLUS sieht vielfältige Anknüpfungspunkte zu anderen Unterrichtsfächern vor, etwa zu Deutsch, Geschichte, Geografie, Politik und Gesellschaft, Wirtschaft und Recht, Biologie oder Kunst. Themen wie Nachhaltigkeit, Mediennutzung, Verantwortung oder Zusammenleben eröffnen zahlreiche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit.

Im Lernbereich „Religion und Kultur“ steht Ethik zudem in engem Austausch mit den konfessionellen Religionsunterrichten. Zugleich ist das Fach in besonderem Maße auf sprachliche und argumentative Kompetenzen angewiesen, die insbesondere im Deutschunterricht gefördert werden – und stärkt diese umgekehrt nachhaltig.

Aktuelle Bezüge und übergreifende Bildungsziele


Der Ethikunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zu den übergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen des LehrplanPLUS, unter anderem zur Werteerziehung, zum sozialen Lernen, zur kulturellen und interkulturellen Bildung, zur Medienbildung sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Durch die kontinuierliche Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen bietet Ethik einen Raum für Diskussion, Perspektivwechsel und reflektierte Meinungsbildung. Schülerinnen und Schüler entwickeln so ein tragfähiges Wertefundament als Orientierung für ihre weitere schulische, berufliche und persönliche Lebensgestaltung.

Wechsel in den Ethikunterricht


Schülerinnen und Schüler können jederzeit zu Jahresbeginn vom Religions- in den Ethikunterricht wechseln. Dafür muss ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung gestellt werden (§45/46 GSO, §27 BayScho): Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss schriftlich erfolgen – bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten, bei Volljährigen durch die Schüler selbst. Sie ist spätestens am letzten Unterrichtstag eines Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr einzureichen. Eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Nach der Abmeldung ist Ethik automatisch das Ersatzpflichtfach.

Die Teilnahme am Ethikunterricht ist dann verpflichtend, es sei denn, der Schüler ist zum Islamischen Unterricht angemeldet. Erfolgt der Übertritt während des Schuljahres, hat der Schüler eine Prüfung über den bis zum Übertritt behandelten Stoff im Fach Ethik abzulegen.

Ethik in der Oberstufe


Schülerinnen und Schüler können Ethik als Leistungsfach oder als einfaches Abiturprüfungsfach wählen, wenn sie in der Jahrgangsstufe 11 Ethik besucht oder die Kenntnisse der Jahrgangsstufe 11 im Fach Ethik über eine Feststellungsprüfung, die im Fall der Wahl als Leistungsfach entsprechend § 66 Abs. 3 GSO durchgeführt wird, spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 nachgewiesen haben. Die Feststellungsprüfung ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland in Jahrgangsstufe 11 oder wegen des Überspringens der Jahrgangsstufe 11 auf Probe in die Jahrgangsstufe 12 vorrücken, wenn in der Jahrgangsstufe 10 der Ethikunterricht besucht wurde. Bei einem Wechsel zu Religionslehre oder zu Ethik nach Beginn der Jahrgangsstufe 12 scheiden diese Fächer als Leistungsfächer oder einfache Abiturprüfungsfächer aus.

War Religionslehre oder Ethik zunächst als Leistungsfach gewählt, ist bei einer nachträglichen Änderung ein neues Leistungsfach zu wählen. Für die Einbringungsverpflichtung ist unbeachtlich, dass das neue Leistungsfach zunächst auf grundlegendem Anforderungsniveau belegt wurde.

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