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Liebe Eltern! Nachdem sich die Bedingungen für den Übertritt in die Realschule in den letzten Jahren durch die Einführung der R 6 verändert haben, will ich Ihnen hier kurz die wichtigsten Übertrittsbedingungen nennen. 1) Aufnahme in die RealschuleBei der Aufnahme in eine Realschule gilt es folgende Fälle zu unterscheiden:
Erläuterung zur Aufnahmeprüfung:Die Aufnahmeprüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt. Sie erstreckt sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Realschule. Sie entfällt in Fächern, in denen der Bewerber an der bisher besuchten Schule keinen Pflichtunterricht hatte, sowie in Fächern, in denen im Jahreszeugnis des Gymnasiums mindestens die Note 4 nachgewiesen wird. In dieser Prüfung kann über einzelne Wissenslücken, die sich aus der bisherigen Schullaufbahn des Bewerbers erklären, hinweggesehen werden, wenn nach dem Gesamteindruck zu erwarten ist, dass der Bewerber diese Lücken in absehbarer Zeit schließen kann. Die Prüfung wird schriftlich oder mündlich durchgeführt. Schriftliche Arbeiten sind zu fertigen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Erläuterung zur Probezeit und zu Nachholfristen:Die endgültige Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe ist abhängig von dem Bestehen einer Probezeit. Die Probezeit dauert in der Regel bis zur Aushändigung des Zwischenzeugnisses. Über das Bestehen der Probezeit entscheidet der Schulleiter auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. In den Pflicht- und Wahlpflichtfächern, in denen die Schüler in der bisherigen Schule nicht unterrichtet wurden oder die an der Realschule ein höheres Lehrziel haben, müssen die Schüler innerhalb einer vom Schulleiter festzusetzenden Frist, die in der Regel nicht mehr als ein Jahr betragen darf, eine Prüfung ablegen. 2) Die einzelnen WahlpflichtfächergruppenDie Wahl der Wahlpflichtfächer erfolgt nach der 6. Klasse. Es gibt folgende Wahlpflichtfächergruppen: I: Mathematisch-naturwissenschaftlich II: Wirtschaftswissenschaftlich IIIa: Fremdsprachlich IIIb: Gestaltend/sozial/hauswirtschaftlich Welcher Stoff muss nachgelernt werden? (Die Zahlen bedeuten Jahreswochenstunden)
3) Einige Anmerkungen aus der BeratungspraxisGenerell setzt die Aufnahme in die Realschule die Eignung für diese Schulart voraus. Man sollte davon ausgehen können, dass Schüler, die bislang ein Gymnasium besucht haben, diese Voraussetzung erfüllen. Aus meiner Sicht ist dennoch folgende Unterscheidung zu berücksichtigen: > Für Schüler, die an unserer Schulart an spezifischen Anforderungen des Gymnasiums, z.B. der zweiten Fremdsprache, scheitern, bietet sich der Weg über die Realschule sicherlich an. > Für Schüler, die an unserer Schule auf Grund motivationaler Probleme, mangelnder Arbeitshaltung etc. scheitern, ist der Übertritt an eine Realschule erst nach einer gründlichen Beratung, im Rahmen derer auch andere mögliche Wege aufgezeigt werden, zu empfehlen. > Allgemein ist die Realschule keine Schulart, die ehemalige Gymnasiasten sozusagen mit links durchlaufen können. Gerade in Anbetracht der nicht unerheblichen Stoffmenge, die in den einzelnen Zweigen nachzuholen ist, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Übertrittsberatung. Die Bedingungen für den Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule haben sich durch die Einführung der R 6 insgesamt erschwert. Ich hoffe, dass diese kurze Information für Ihre Entscheidung von Nutzen ist. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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